Kurstag/dauer:
04.08.-08.08.2025
Status :
JETZT ANMELDEN!
Es sind noch Plätze frei.
Mo, 04.08.2025
09:00-18:00 Uhr
Di, 05.08.2025
09:00-18:00 Uhr
Mi, 06.08.2025
09:00-18:00 Uhr
Do, 07.08.2025
09:00-18:00 Uhr
Fr, 08.08.2025
09:00-15:00 Uhr
Prüfungstag
Anforderungen und Inhalte des RA 5
Für Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Wer das Reitabzeichen 5 besitzt erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten.
Voraussetzungen für das RA 5
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
- Teilprüfung Dressur
- Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
- Hilfszügel sind zugelassen
- Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
- Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reitens im leichten Sitz
- Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
- Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport, Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Wald und Feld
- Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
- Station 4
Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.