22.04.-26.04.2025
Reitabzeichen 8 – Prüfungsanforderung und Prüfungsaufgaben
Ausrüstung
Reiter: In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose.
Pferd:
– Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen
– Die Ausrüstungsvorschriften orientieren sich an den entsprechenden LPO Bestimmungen. In Abstimmung zwischen Lehrgangsleitern und Prüfern können in einzeln begründeten Fällen verantwortungsvoll Ausnahmen festlegt werden.
Anforderungen und Prüfungaufgaben
Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
ca. 5min Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E .
– Die Reiter (max. 4) reiten durcheinander auf einer Hand oder hintereinander auf beiden Händen in den drei Grundgangarten einfache Hufschlagfiguren.
– Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt.
– Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
Im Anschluss an die erste Teilprüfung wird eine Geschicklichkeitsaufgabe inkl. des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks absolviert.
Die Teilprüfung „Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks“ soll dazu dienen, Teilnehmer an das Springreiten und das Reiten im Außengelände heranzuführen. Fänge sind neben den Stangen und Bodenricks zulässig. Es dürfen mehrere Pferde auf dem Außenplatz/Reithalle sein. Die Teilprüfungen 1 und 2 können entweder in einer kombinierten Dressur- Geschicklichkeitsaufgabe abgeprüft werden oder in zwei Teilen.
Prüfungsaufgabe – Praktisches Reiten Teil 1 und Teil 2 kombiniert
A-G Einreiten im Mittelschritt
G (zwischen Gatter halten) Grüßen
Im Mittelschritt anreiten
C Rechte Hand
M Im Arbeitstempo antraben, leichttraben (1-mal herum)
Nach C Auf die Viertellinie abwenden, leichttraben
Durch die Slalom-ständer/-kegel reiten (mit Fußwechsel)
Vor A Rechte Hand
K-M Durch die ganze Bahn wechseln
M Aussitzen
C Auf dem Zirkel geritten
X-C-X (Zur geschlossenen Zirkelseite) im Arbeitstempo links angaloppieren (1x herum)
X Im Arbeitstempo Trab
C (Mitte der kurzen Seite) Mittelschritt
Ganze Bahn
H Links um ins Labyrinth abwenden nach dem Labyrinth, geradeaus, (bei Erreichen des Hufschlag) Rechte Hand
B (Mitte der langen Seite) Im Arbeitstempo antraben
F Leichter Sitz
A Auf dem Zirkel geritten
X-A-X-A (Zur geschlossenen Seite) im Arbeitstempo rechts angaloppieren, dabei über das Bodenrick springen (1-mal herum)
A Ganze Bahn
Vor H Im Arbeitstempo Trab
C (Mitte der kurzen Seite) Mittelschritt
Nach C Auf die Viertellinie anwenden Ring vom Ständer bei M nehmen, dann reiten mit einer Hand und zum Ständer bei F transportieren
A-G Auf die Mittellinie abwenden, (zwischen Gatter halten) Grüßen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.
Station 1:
Station 2:
Station 3: Bodenarbeit
Führender: Handschuhe empfohlen, Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt
Beim RA 8 werden auf der Grundlage zu den Inhalten des RA 10 und 9 folgende Inhalte geprüft:
(RA10) Ansprechen und Annähern an das Pferd:
Das Ansprechen und Annähern an das Pferd kann z.B. in der Box, auf der Stallgasse und auf der Weide geprüft werden.
Bewertet wird wie der Prüfling sich dem Pferd bemerkbar macht, sich ihm annähert und es aufhalftert oder beim Anlegen des Halfters mithilft. Das Pferd wird dabei zunächst verbal angesprochen, der Prüfling nähert sich möglichst von schräg vorne. Er bleibt neben dem Pferdekopf-/hals stehen und nimmt über Berührung Kontakt auf.
(RA10) Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt:
Es kann auf der Stallgasse, in der Reithalle oder auf dem eingezäunten Außenplatz geführt werden. Der Prüfer gibt in Absprache mit dem Lehrgangsleiter vor, wo geführt und an welcher Stelle gehalten wird.
Bewertet wird die Art der Interaktion mit dem Pferd. Dabei soll der Prüfling, beim Führen am Halfter, den Strick mit der rechten Hand (Führender auf der linken Seite) je nach Situation bis zu 50 cm unterhalb des Halfters so umfassen, dass der Daumen bei geschlossener Faust oben ist. Es besteht auch die Möglichkeit das Strickende durch die linke Hand zu führen. Der Führende geht auf der linken Seite in einer Höhe zwischen Pferdekopf und -schulter zügig mit. Das Halten sollte aufgrund der Körpersprache des Führenden eingeleitet werden. Reagiert das Pferd nur bedingt auf die verhaltenden Signale, wird vom Prüfling erwartet, dass er durch angemessenes Verstärken seiner Einwirkung wie zum Beispiel durch ein Stimmsignal, das Heben der linken Hand in Augenhöhe leicht vor dem Kopf des Pferdes und/oder leichte Impulse mit dem Führstrick zum Ziel kommt. Beim Führen werden Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe und der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gerte und Strick/ Seil bewertet.
(RA10) Anbinden:
Es gibt zwei Möglichkeiten das Anbinden des Pferdes zu prüfen. Zum einen kann das einseitige Anbinden geprüft werden, bei dem man das Pferd mittels eines Stricks, der mit einem Panikhaken ausgestattet (Anbindestrick) und am Halfter befestigt ist, anbindet. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Sicherheitsknoten verwendet wird. Dabei soll der Prüfling das Pferd mit normaler Kopf- Hals- Haltung so anbinden, dass etwas Bewegungsspielraum zugelassen wird, ein Hineintreten in den Strick aber nicht möglich ist. Die ungefähre Länge zwischen Panikhaken und Anbindevorrichtung beträgt 60 bis 80 cm.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, beidseitiges Anbinden an zwei Stricken (mit Panikhaken) zu prüfen. Dabei sind die Stricke an fest installierten Anbindevorrichtungen befestigt und werden seitlich in die Halfterringe links und rechts eingeschnallt.
Bewertet wird die korrekte Ausführung des Sicherheitsknotens (Siehe S.52 Richtlinien für Reiten und Fahren Band 1), das Bemessen der richtigen Stricklänge sowie die Geschicklichkeit beim Absolvieren der Aufgabe und beim Umgang mit dem Pferd (das Hinstellen in der erforderlichen Position und Aufrechterhalten des ruhigen Stehenbleibens).
(RA10) Sicherheit auf der Stallgasse:
Beim Vorbereiten, bei der Pflege nach dem Reiten und beim Führen auf der Stallgasse wird die Beachtung der Sicherheitsaspekte bewertet. Prüfungssituationen können z.B. sein:
– Berücksichtigung von offenen Türen, herumstehenden/-liegenden Gegenständen, der Bodenbeschaffenheit, etc.
– Pferd in die Box bringen und herausholen aus der Box unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten
(RA9) Führen geradeaus von beiden Seiten:
Beim Führen geradeaus von beiden Seiten kann die Prüfung z.B. auf der Stallgasse, in der Halle oder auf dem Außenplatz durchgeführt werden. Dabei wird bewertet, ob der Prüfling in der Lage ist sein Pferd sowohl von der linken als auch von der rechten Seite (entsprechend mit der rechten bzw. linken Hand) zu führen und auch auf der ungewohnten rechten Seite gefühlvolle Signale zu geben. Beim RA 9 wird der Seitenwechsel im Halten vorgenommen.
(RA9) Das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen:
Bewertet wird, wie der Prüfling selbstständig das angebundene Pferd um die Vorhand wendet. Dabei soll er sein Pferd durch auffordernde Körpersprache mit Stimmhilfe und/oder seitlichem Berühren in Höhe des Oberschenkels oder Berühren am unteren hinteren Rippenbogen (hinter der Gurtlage) und dabei ggf. Festhalten des Pferdekopfes und Stellen des Pferdes entgegen der Bewegungsrichtung, herumtreten lassen.
(RA9) Das Passieren anderer Pferde:
Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte soll der Prüfling auf der Stallgasse zeigen,
dass er durch Einbeziehung einer Hilfsperson ein angebundenes Pferd mit seinem
Pferd passieren kann. Eine weitere Prüfungssituation kann z.B. sein, dass zwei mit Pferden
aufeinander Zukommende diese sicher aneinander vorbei führen.
(RA8) Slalom:
Bei der Prüfung soll in der Halle oder auf dem Außenplatz durch einen Slalom, aufgebaut mit Pylonen oder anderen geeigneten Gegenständen, geführt werden. Dabei kann der Prüfling sein Pferd von beiden Seiten führen, soll jedoch innerhalb des Slalomkurses nicht wechseln. Bewertet werden die Signalgebung (Führposition, Stimmhilfe, Körperhaltung insbesondere Drehung des Schultergürtels) sowie der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. richtungsweisender Arm (Gerte als Verlängerung des Arms) oder Bodenarbeitsseil.
(RA8) Gangmaßwechsel im Schritt:
Die Durchführung von Gangmaßwechseln im Schritt kann in der Halle oder auf dem Außenplatz geprüft werden. Dabei soll das Pferd der Tempoveränderung des Führenden folgen. Bewertet wird, wie der Prüfling aufgrund seiner treibenden und verhaltenden Signale (Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe, Tempo des Führenden, ferner Einsatz des Armes, der Gerte, des Strickes/Seils, Einwirkung am Halfter) das Gangmaß des Pferdes verkürzen und verlängern kann.
Prüfungsergebnis/Bewertung
Die Abnahme der Prüfung muss altersgerecht und so praxisnah wie möglich erfolgen.
Bewertung:
– losgelassene und ausbalancierte Sitzgrundlage auch mit verkürzten Bügeln
– Vertrauen zum Pferd/Pony
– korrekte Ansätze zur richtigen Hilfengebung und die beginnende Kontrolle des Reiters über sein Pferd (z.B. Temporegulierung und Abstand halten können)
– Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
– Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden,
wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
– Das RA 8 kann jährlich neu erworben werden.
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