14.04.-18.04.2025
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Pferdeführerschein Umgang, der Fahrabzeichen (FA) 7 und 6 oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes. Beurteilt werden: Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Sicherheit beim Handwechsel Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
Station 1 Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) Station 2 Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Station 3 Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangen- labyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden. In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
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