Reitbuch

Ponyreitschule & Fjordpferdegestüt Wurzel-Ranch

  Reitabzeichen 4

02.09.-06.09.2024

Kurstag/dauer:
02.09.-06.09.2024
Kursnummer:
25
Freie Plätze:
>5
Status :
JETZT ANMELDEN!
Es sind noch Plätze frei.
Mo, 02.09.2024
09:00-18:00 Uhr
Di, 03.09.2024
09:00-18:00 Uhr
Mi, 04.09.2024
09:00-18:00 Uhr
Do, 05.09.2024
09:00-18:00 Uhr
Fr, 06.09.2024
09:00-18:00 Uhr
Prüfungstag

Anforderungen und Inhalte des RA 4

Für Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 DressurRA 4 SpringenRA 4 Gelände) abzulegen.

 

Voraussetzungen für das RA 4

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen

Was wird verlangt?

  1. Teilprüfung Dressur
  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird
  • Hilfszügel sind nicht erlaubt
  1. Teilprüfung Springen
  • Überprüfung des Reitens im leichten Sitz
  • Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

  1. Teilprüfung Stationsprüfungen
  • Station 1Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
  • Station 2Fitness des Reiters
  • Station 3
    Grundausrüstung eines Reitpferdes

 

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Check-In

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